Festordnung

für das Jubiläumsfest „150-Jahre Freiwillige Feuerwehr Gablingen“ vom 11.06.2026 bis 14.06.2026

Nachfolgende Bestimmungen werden mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes samt Nebenplätzen (z. B. Parkplätze) bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung anerkannt:

  1. Das Fest findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

  2. Jede an den Feierlichkeiten teilnehmende, angemeldete Gruppe/Verein meldet sich im Festbüro. Dort werden notwendige Unterlagen überreicht und Tischreservierungen zugewiesen. Bei Nichterscheinen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, die Tischreservierung anderweitig zu vergeben.

  3. Soweit rechtlich zulässig erfolgt die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Anweisungen der Festleitung, der Ordner, des Sicherheitsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der sofortige Verweis vom Veranstaltungsgelände.

  4. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und Personen vom Festgelände zu verweisen.

  5. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien/Hinweise des Veranstalters. In diesem Rahmen ist der Sicherheitsdienst berechtigt und verpflichtet, Ausweiskontrollen durchzuführen. Im Übrigen wird auf die gesonderten Aushänge mit Auszügen aus dem Jugendschutz verwiesen.

  6. Während des Festgottesdienstes und des Festzuges wird diszipliniertes und dem Veranstaltungscharakter angemessenes Verhalten vorausgesetzt.

  7. Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung von Bierzeltgarnituren, Maßkrügen oder Gegenständen jeglicher Art wird der Schaden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte gegen die verursachenden Personen bzw. Vereine vor. Das Verbringen von Gegenständen jeglicher Art aus dem Bierzelt bzw. dem Festgelände weg ist untersagt und wird als Diebstahl zur Anzeige gebracht.

  8. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern, Messern sowie Waffen aller Art ist untersagt. Der Konsum sämtlicher Cannabisprodukte (z. B. Marihuana, Haschisch, Edibles oder Cannabis-Vapes) ist auf dem gesamten Festgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist mit dem Verweis vom Festgelände bzw. dem Einschalten der gesetzlichen Ordnungskräfte zu rechnen.

  9. Das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle an geparkten Fahrzeugen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ausgewiesene Parkplätze sind zu verwenden. Parkverbote sind zu beachten und einzuhalten. Den Anordnungen der Parkplatz-Einweiser ist Folge zu leisten.

  10. Für Unfälle alle Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl (auch von Privatpersonen) und verloren gegangenen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

  11. Auf dem Festgelände ist während der Musikveranstaltungen mit erhöhter Lautstärke zu rechnen. Für mögliche Gesundheitsschäden wird keine Haftung durch den Veranstalter übernommen.

  12. Fahnen dürfen nicht unberechtigt aus den Fahnenständern entnommen werden. Jegliches Entwenden, Beschädigen oder Verunglimpfen von Vereinsgegenständen oder -symbolen (z. B. Fahnen, Tafeln, Schildern oder Dekorationen) stellt kein Brauchtum dar und ist zu unterlassen.

  13. Gewerbliche Werbung (z. B. Verteilen von Handzetteln, Aufhängen von Bannern oder Plakaten) ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter bzw. des Festbüros zulässig. Politische Werbung ist grundsätzlich untersagt.

  14. Nach Veranstaltungsende werden alle Festbesucher gebeten, das Festgelände zügig zu verlassen und die Nachtruhe der Anwohner zu respektieren.

Während der gesamten Veranstaltung wird gefilmt und es werden Fotos zur Dokumentation des Festes gemacht.

Alle anwesenden Personen willigen durch das Betreten des Festgeländes bzw. mit der Teilnahme am Festgeschehen ein, dass die während des Festverlaufs gemachten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen auf Internetkanälen (z.B. YouTube, Facebook, …), im Internet (z.B. Homepage), als Filmdokumentation (z.B. DVD), in Printmedien (z.B. Tageszeitungen) und in zukünftigen Vereinschroniken oder zur Dokumentation des Vereinsgeschehens verwendet und veröffentlicht werden können.

Die Festbesucher werden durch Aushänge am Festgelände und im Festzelt hierüber informiert.

Der Veranstalter

Freiwillige Feuerwehr Gablingen e.V.

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